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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2021) Haben Sie an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Partner Zahlungen geleistet?

Wenn Sie geschieden sind oder dauernd getrennt leben, können Zahlungsverpflichtungen an den (ehemaligen) Ehepartner entstehen.

Neben regelmäßigen Unterhaltsleistungen müssen in bestimmten Fällen Zahlungen für den Versorgungsausgleich oder Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs geleistet werden.