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Feldhilfe: (2021) Abschreibungsart

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Abschreibungsart

Wählen Sie hier, ob Sie die Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG linear oder nach § 7 Abs. 5 EStG degressiv vornehmen.

Grundsätzlich können die Anschaffungskosten im Wege der Abschreibung als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn Sie die Immobilie vermieten. Die Abschreibung ist allerdings nur möglich auf den Gebäudeanteil, nicht jedoch auf den Bodenanteil. Daher muss der Gesamtkaufpreis auf das Gebäude und auf den Grund und Boden aufgeteilt werden.

Die Kaufpreisaufteilung können entweder Käufer und Verkäufer bereits im Kaufvertrag festlegen, oder aber der Käufer muss die Aufteilung in seiner ersten Steuererklärung nach dem Erwerb vornehmen. Das BMF stellt regelmäßig eine Arbeitshilfe zur Verfügung, um in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder zu überprüfen.

Geben Sie nur den tatsächlichen Abschreibungsbetrag für das Jahr 2021 an. Kürzen Sie Ihre vollen Abschreibungen gegebenenfalls um nicht zur Einkünfteerzielung genutzte Flächenanteile!

Beispiel: Die Abschreibung für das gesamte Gebäude betragen im Veranlagungsjahr 2021 insgesamt 1.200 Euro. Das Haus besteht aus zwei Wohnungen, von denen eine mit 200 qm selbst genutzt wird und eine mit 100 qm vermietet wird. In diesem Fall können Sie nur 1/3 als Abschreibung geltend machen, also insgesamt 400 Euro.