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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2021) Selbstgenutzte Fläche (in qm)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Selbstgenutzte Fläche (in qm)

Geben Sie hier die Wohnfläche an, die auf selbstgenutzten Wohnraum entfällt.

Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.