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Feldhilfe: (2021) Einkünfte aus Bauherren-/Erwerbergemeinschaften

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Einkünfte aus Bauherren-/Erwerbergemeinschaften

Wählen Sie "ja", wenn Sie Einkünfte aus Bauherren- oder Erwerbergemeinschaften erzielt haben.

Sind Sie zusammen mit mehreren Personen an einer Bauherren- oder Erwerbergemeinschaft beteiligt, muss eine "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung" eingereicht werden.