Feldhilfe: (2021) Einkünfte aus Land-/Forstwirtschaft 2019 Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Einkünfte aus Land-/Forstwirtschaft 2019 Eintragungen sind nur vorzunehmen, wenn im Jahr 2021 die Pflichtmitgliedschaft nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte bestand. Maßgebend sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, wie sie sich aus dem Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Vorjahr ergeben.