Wählen Sie Ja, wenn Sie Beiträge zu berufsbedingten Versicherungen als Werbungskosten abziehen wollen.
Deckt eine Versicherung ausschließlich berufliche Risiken ab, sind die Versicherungsbeiträge in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar. Das gilt z.B. bei
berufsbedingten Unfallversicherungen
Berufs- und Diensthaftpflichtversicherung
berufsbedingte Reisegepäckversicherung
Berufsrechtsschutzversicherung
Handelt es sich um eine "gemischte" Versicherung, die sowohl berufliche als auch private Risiken abdeckt, dann können Sie nur den beruflichen Anteil als Werbungskosten geltend machen.
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