Tragen Sie hier die Kirchensteuer ein, die Sie 2021 gezahlt haben (z. B. voraus-/ nachgezahlte Kirchensteuer und / oder Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer, die auf Kapitalerträge entfällt, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen).
Kirchensteuerzahlungen, die Sie bereits im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung erfasst haben, geben Sie hier nicht noch einmal ein.
Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt worden ist, tragen Sie hier ebenfalls nicht ein.
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