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Steuerbescheid per Post erhalten: So widersprechen Sie der digitalen Zustellung

Viele Steuerzahler erhalten ihren Steuerbescheid künftig elektronisch über ELSTER statt per Post. Wer weiterhin einen Papierbescheid vom Finanzamt erhalten möchte, kann der elektronischen Bekanntgabe widersprechen.

Die entsprechende Funktion steht inzwischen direkt im ELSTER-Portal zur Verfügung. Grundlage hierfür ist die neue Regelung zur elektronischen Bekanntgabe nach § 122a AO. Die ursprünglich bereits für 2026 geplante Pflicht wurde nach aktuellem Stand auf 2027 verschoben.

Was bedeutet „digitale Zustellung“ überhaupt?

Der Steuerbescheid wird dabei nicht per E-Mail verschickt, sondern im ELSTER-Portal zum Abruf bereitgestellt.

Wichtig: Sobald der Bescheid elektronisch bereitgestellt wurde, beginnen Fristen zu laufen – auch dann, wenn Sie den Bescheid noch nicht geöffnet haben.

Wenn Sie das vermeiden möchten, können Sie die dauerhafte postalische Zustellung beantragen.

Anleitung: Digitale Zustellung in ELSTER deaktivieren

Schritt 1: Bei ELSTER anmelden

Melden Sie sich in Ihrem ELSTER-Konto an.

Öffnen Sie anschließend den Bereich:

„Formulare und Leistungen“ → „Elektronische Bekanntgabe verwalten“

Schritt 2: „Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen“ auswählen

Im Bereich „Elektronische Bekanntgabe verwalten“ klicken Sie auf:

„Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen“

Damit teilen Sie dem Finanzamt mit, dass Steuerbescheide und sonstige Schreiben künftig wieder per Post zugestellt werden sollen.

Schritt 3: Hinweise lesen und Antrag bestätigen

ELSTER zeigt nun mehrere Hinweise zur Zustellung und den rechtlichen Folgen an.

Setzen Sie anschließend das Häkchen bei:

„Hiermit beantrage ich mit Wirkung für die Zukunft mir dauerhaft alle Bescheide bzw. sonstige Schreiben auf dem Postweg zu übersenden.“

Klicken Sie danach auf:

„Nächste Seite“

Schritt 4: Angaben prüfen und absenden

Auf der Zusammenfassungsseite kontrollieren Sie nochmals Ihre Auswahl.

Klicken Sie anschließend auf:

„Absenden“

Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie eine Versandbestätigung mit Transfer-Ticket.

Schritt 5: Kontrolle der Einstellung

Nach erfolgreicher Beantragung erscheint im Bereich „Elektronische Bekanntgabe verwalten“ nun die Schaltfläche:

„Dauerhafte postalische Bekanntgabe zurücknehmen“

Daran erkennen Sie, dass die postalische Zustellung aktiviert wurde.