Geben Sie hier die Tätigkeit und ggf. Name und Anschrift der Person an, Sie im Rahmen einer geringfügigen Berschäftigung vergebene haben, wenn es sich um einen sog. Mini-Job mit Anwendung des Haushaltsscheck-Verfahrens handelt.
Die Tätigkeiten müssen in einem engen Bezug zum Haushalt stehen und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushaltes selbst erledigt werden. Dazu zählen unter anderem:
Putzen
Kochen
Wäsche waschen
Bügeln
Fenster putzen
Treppenhausreinigung
Winterdienst
Gartenpflege
Pflege eines Angehörigen
Betreuung von älteren Menschen
Betreuung von Kindern (wenn ein Abzug von »echten« Kinderbetreuungskosten nicht möglich ist)
Geben Sie die Aufwendungen an, die für die geringfügige Beschäftigung entstanden sind, wenn es sich um einen sog. Mini-Job mit Anwendung des Haushaltsscheck-Verfahrens handelt.
Zu den Aufwendungen gehören z.B.:
Bruttolohn,
Beiträge zur Sozial- und Unfallversicherung,
Lohn- und Kirchensteuer, sowie der Solidaritätszuschlag,
Umlagebeiträge,
Verpflegung und Unterkunft bei Au-pair
Wichtig: Wurden die Aufwendungen bar bezahlt, ist ein Abzug der Steuerermäßigungen nicht möglich!
Summe der Aufwendungen für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sog. Mini-Jobs - (Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beifügen), die Sie bisher erfasst haben.
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