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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Handelt es sich um eine ausländische Kranken- und Pflegeversicherung?

Wählen Sie "ja", wenn Ihr Kind bei einer ausländischen Kranken- oder Pflegeversicherung versichert ist.

Die Versicherung muss mit einer deutschen Kranken- und Pflegeversicherung vergleichbar sein.

Beispiel: Ihr Kind ist während eines Auslandsstudiums in einem anderen EU-Land versichert. Wählen Sie hier "ja" aus.