Feldhilfe:
Wer hat Anspruch auf die Kinderzulage für %f82%?
Wählen Sie aus, wer die Kinderzulage für dieses Kind erhält.
In den meisten Fällen ist dies die Person, die auch das Kindergeld für das Kind erhält.
Auswahlmöglichkeiten:
Ehemann: Die Kinderzulage steht dem Ehemann zu.
Ehefrau: Die Kinderzulage steht der Ehefrau zu.
Andere Person: Die Kinderzulage steht einer anderen Person zu, z. B. dem anderen leiblichen Elternteil.
Niemand: Für dieses Kind hat niemand Anspruch auf Kinderzulage.
Beispiel: Ein verheiratetes Paar lebt mit seinem Kind zusammen. Der Vater erhält das Kindergeld. Die Kinderzulage wird dennoch automatisch der Mutter zugeordnet. In diesem Fall wählen Sie die Ehefrau aus.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware