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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Höhe des steuerfreien Arbeitslohn nach DBA

Tragen Sie hier den Bruttoarbeitslohn ein, den Sie im Ausland erhalten haben und der gemäß Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerfrei ist.

Dieser Betrag darf nur eingetragen werden, wenn:

  • der Arbeitslohn im Ausland versteuert wurde oder
  • aus einer öffentlichen Kasse des ausländischen Staates stammt, und
  • das DBA mit diesem Staat die Steuerfreiheit in Deutschland ausdrücklich vorsieht.