Tragen Sie hier Werbungskosten im Zusammenhang mit Ihrer Auslandstätigkeit ein (z. B. Reisekosten, Fachliteratur, Arbeitsmittel).
Hinweis: Auch bei steuerfreien Einnahmen können Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern sie unmittelbar mit der Tätigkeit im Ausland verbunden sind.
Allerdings können diese nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie nicht bereits im Ausland abgezogen wurden.
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