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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Wollen Sie für <%0100301%> Verluste aus anderen Jahren in 2025 geltend machen oder einen Verlustrücktrag beantragen?

Wählen Sie "ja", wenn ein Verlustabzug in der Steuererklärung 2025 berücksichtigt werden soll – entweder als Verlustrücktrag ins Vorjahr (2024) oder als Verlustvortrag aus früheren Jahren.

Voraussetzung ist ein entsprechender Verlustfeststellungsbescheid oder ein Antrag auf Verlustrücktrag. Die Verrechnung erfolgt automatisch.

Sie können den Verlustrücktrag auch vollständig ausschließen, wenn Sie den Verlust lieber in künftigen Jahren verrechnen lassen möchten.