Feldhilfe:
Wurden diese Kosten auch als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht?
Wählen Sie "ja", wenn Sie einen Teil dieser Kosten auch als außergewöhnliche Belastung geltend machen möchten.
Wichtig: Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt berücksichtigt werden. Der als außergewöhnliche Belastung angesetzte Teil wird nicht zusätzlich nach § 35c EStG berücksichtigt.