Feldhilfe:
Wurden vom Arbeitgeber für die Verpflegung im Inland Mahlzeiten gestellt?
Wenn Sie während Ihrer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung (z. B. durch Hotel mit Frühstück) erhalten haben, müssen die Verpflegungspauschalen gekürzt werden.
Wählen Sie "ja", wenn Ihnen im Inland Frühstück, Mittag- oder Abendessen bereitgestellt wurden.
Die gesetzlich festgelegten Kürzungsbeträge (2025) lauten:
Frühstück: 5,60 Euro
Mittagessen: 11,20 Euro
Abendessen: 11,20 Euro
Die Summe der Kürzungen tragen Sie anschließend im Feld „Kürzungsbetrag wegen gestellter Mahlzeiten“ ein.
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