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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Anschaffung / Herstellung des Gebäudes

Geben Sie an, ob Sie das Objekt gekauft oder selbst gebaut haben.

  • Wählen Sie „Das Objekt wurde gekauft“, wenn Sie das Haus oder die Wohnung gekauft haben.
  • Wählen Sie „Das Objekt wurde hergestellt / selbst gebaut“, wenn Sie das Haus selbst gebaut oder bauen lassen haben.

Wichtig: Für die Steuerermäßigung muss das Objekt bei Beginn der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre sein. Bei einem Kauf ist dafür grundsätzlich der Beginn der erstmaligen Herstellung des Gebäudes maßgebend – nicht Ihr Kaufdatum.

Beispiel: Sie kaufen 2024 ein 1998 errichtetes Haus und beginnen 2025 mit einer Dachdämmung. Wählen Sie „Das Objekt wurde gekauft“. Maßgebend für die Zehnjahresfrist ist der Beginn der Herstellung im Jahr 1998.