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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: davon selbstgenutzt oder unentgeltlich überlassen

Geben Sie den Teil der Wohnfläche an, den Sie selbst zu Wohnzwecken nutzen oder steuerlich begünstigt unentgeltlich überlassen.

Nicht einzutragen sind vermietete oder ausschließlich beruflich bzw. betrieblich genutzte Flächen.

Beispiel: Von einem Zweifamilienhaus mit insgesamt 200 m² bewohnen Sie eine Wohnung mit 100 m² selbst. Tragen Sie hier 100 m² ein. Bei Maßnahmen am gesamten Gebäude sind dann in der Regel 50 % der Kosten begünstigt.

Eine unentgeltlich überlassene Wohnung ist insbesondere begünstigt, wenn sie einem Kind überlassen wird, für das Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht.