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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Straße und Hausnummer des begünstigten Objekts

Geben Sie die Straße und Hausnummer des Gebäudes oder der Wohnung an, für die Sie energetische Maßnahmen geltend machen.

Erfassen Sie jedes begünstigte Objekt separat. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Maßnahmen an Ihrem Eigenheim und an einer selbst genutzten Ferienwohnung durchgeführt haben.

Beispiel: Sie haben neue Fenster an Ihrem selbst genutzten Einfamilienhaus in der Musterstraße 12 einbauen lassen. Geben Sie „Musterstraße 12“ an.

Das Objekt muss zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden und bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sein. Vermietete Objekte sind grundsätzlich nicht begünstigt.