Feldhilfe:
Investmentanteile gekauft am
Geben Sie hier an, wann Sie die Investmentanteile erworben haben.
Als Anschaffungsdatum gilt grundsätzlich der Tag des entgeltlichen Erwerbs oder der Überführung des Wirtschaftsgutes in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen.
Fondsanteile, die sich bereits länger im Depot befinden
Alle Fondsanteile, die sich am 01.01.2024 bereits in Ihrem Depot befanden, gelten als angeschafft – egal, wann Sie diese tatsächlich gekauft haben. Das gilt auch für wiederangelegte Erträge (thesaurierte Anteile).
Auch wenn Sie im Jahr 2024 nichts Neues gekauft haben, aber am 1. Januar 2024 bereits Anteile hatten, müssen Sie diese hier angeben.
Wichtig: Für Bestandsanteile tragen Sie bitte den 01.01.2024 als (fiktives) Kaufdatum ein. Dies gilt auch, wenn der Kauf tatsächlich schon viele Jahre zurückliegt. Dieses Datum wird für die Berechnung der Vorabpauschale benötigt.
Neu gekaufte Fondsanteile im Jahr 2024
Wenn Sie Fondsanteile im Jahr 2024 gekauft haben, wird die Vorabpauschale nur für die Monate berechnet, in denen Sie die Anteile schon hatten.
Für jeden vollen Monat, in dem Sie die Anteile im Jahr 2024 noch nicht besaßen, wird die Pauschale automatisch durch SteuerGo um 1/12 gekürzt.