Feldhilfe: Abgang Unter einem Anlagenabgang versteht man das vorzeitige Ausscheiden eines Wirtschaftsguts, bevor die Nutzungsdauer verstrichen ist. Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Gründe für einen Anlagenabgang: Anlagenabgang durch Verkauf, Anlagenabgang ohne Verkauf (z. B. Diebstahl, Verschrottung, Verlust), Anlagenabgang durch Privatentnahme.