Feldhilfe: Handelt es sich um eine ausländische Kranken- und Pflegeversicherung? Wählen Sie "ja", wenn Ihr Kind bei einer ausländischen Kranken- oder Pflegeversicherung versichert ist. Die Versicherung muss mit einer deutschen Kranken- und Pflegeversicherung vergleichbar sein. Beispiel: Ihr Kind ist während eines Auslandsstudiums in einem anderen EU-Land versichert. Wählen Sie hier "ja" aus.