Feldhilfe:
   		  
			Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge 2023		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Der für das angeschaffte Wirtschaftsgut gebildete Investitionsabzugsbetrag muss nun außerbilanziell gewinnerhöhend hinzugerechnet werden. Die Hinzurechnung beträgt 50 % (in Altfällen 40 %) der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (maximal der gebildete Investitionsabzugsbetrag).