Feldhilfe:
   		  
			   ... darin enthaltene nicht abziehbare Betriebsausgaben		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Nicht abziehbare Betriebsausgaben stellen eine Ausnahme vom Grundsatz dar, dass alle Ausgaben zur Erzielung eines steuerpflichtigen Einkommens steuermindernd abziehbar sind. Um die Besteuerung des Einkommens nach der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu gewährleisten, dürfen die nicht abziehbaren Betriebsausgaben den Gewinn nicht mindern.