Feldhilfe:
   		  
			Erstattete Umsatzsteuer vom Finanzamt		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Geben Sie hier die Umsatzsteuerbeträge an, die Ihnen das Finanzamt aufgrund Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Ihrer Umsatzsteuererklärung erstattet hat. Gleiches gilt, wenn das Finanzamt solche Erstattungsbeträge mit anderen Steuerschulden verrechnet hat.
Wichtig: Die von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer müssen Sie bei den Betriebsausgaben angeben.