Tragen Sie hier die Zahlung Ihres Ex-Ehepartners oder Ex-Lebenspartners ein, die Sie im Jahr 2025 zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs erhalten haben.
Voraussetzung: Die Zahlung wurde notariell oder gerichtlich vereinbart, und Sie haben der steuerlichen Absetzung über die Anlage U zugestimmt.
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