Field help:
Have you received tax-free wages in special cases?
Antworten Sie mit "ja", wenn Sie im Ausland Arbeitslohn erhalten haben, der nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Deutschland steuerfrei ist.
Typische Fälle:
- Tätigkeit für eine ausländische öffentliche Einrichtung (z. B. Schule, Behörde, Hochschule),
- Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland oder Zahlung durch eine ausländische Staatskasse,
- Steuerfreiheit laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).