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SteuerGo FAQs

 


Field help: Have you received tax-free wages in special cases?

Antworten Sie mit "ja", wenn Sie im Ausland Arbeitslohn erhalten haben, der nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Deutschland steuerfrei ist.

Typische Fälle:

  • Tätigkeit für eine ausländische öffentliche Einrichtung (z. B. Schule, Behörde, Hochschule),
  • Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland oder Zahlung durch eine ausländische Staatskasse,
  • Steuerfreiheit laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).