Feldhilfe:
   		  
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           	              Geben Sie hier nur Gehaltsbestandteile an, die unmittelbar aufgrund einer konkreten Arbeitsleistung in Deutschland gewährt wurden. Beispiele hierfür sind:
Reisekosten: Erstattungen für dienstlich bedingte Reisen innerhalb Deutschlands.
Überstundenvergütungen: Zahlungen für geleistete Überstunden.
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Extra Vergütungen für Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten.
Auslandszulagen: Zusatzleistungen für Auslandseinsätze, die sich auf inländische Tätigkeiten beziehen.
Projektbezogene Erfolgsprämien: Boni für erfolgreich abgeschlossene Projekte in Deutschland.
Der Arbeitgeber hat in der Regel eine Aufteilung der Aufwendungen bereits in der Lohnabrechnung vorgenommen und den steuerfreien Arbeitslohn auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Das Finanzamt kann im Rahmen der Steuererklärung eine Überprüfung der Aufteilung vornehmen.