Feldhilfe:
Zeile 24 (Nicht ausgeglichene) Verluste aus Termingeschäften
Dieses Feld entfällt ab dem Steuerjahr 2025, da Verluste aus Termingeschäften nicht mehr einer besonderen Verlustverrechnungsbeschränkung unterliegen.
Aufgrund noch nicht vollständig angepasster IT-Systeme einzelner Banken können solche Verluste in Steuerbescheinigungen weiterhin gesondert ausgewiesen sein. Diese Beträge werden jedoch nicht mehr in einem eigenen Feld eingetragen.
Die Beträge sind stattdessen zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen zu erklären:
- bei inländischen Kapitalerträge in Zeile 18 oder
- bei ausländischen Kapitalerträge in Zeile 19.
Nur wenn Verluste aus Termingeschäften noch nicht verrechnet wurden, sind diese zusätzlich in Zeile 22 ("...darin enthaltene Verluste aus Kapitalerträgen ohne Aktienveräußerung") einzutragen.
Das Finanzamt berücksichtigt die Verluste automatisch im Rahmen der Gesamtverrechnung.