Feldhilfe:
Sollen weitere anzurechnende Steuern (Zeile 43 bis 46) angegeben werden?
Wählen Sie "ja", wenn auf Ihre Erträge aus Lebensversicherungen bereits Steuern einbehalten wurden, die Sie in der Steuererklärung anrechnen lassen möchten.
- Das betrifft zum Beispiel: Kapitalertragsteuer auf Auszahlungen aus Lebensversicherungen
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer
Diese einbehaltenen Beträge können Ihre Steuerlast mindern und müssen dafür hier eingetragen werden.