Feldhilfe:
   		  
			Zeile 12 Verluste ohne Aktienveräußerung		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Erfassen Sie hier die nicht ausgeglichenen Verluste ohne die Verluste aus der Veräußerung von Aktien lt. Zeile 12 Ihrer Steuerbescheinigung.
Wenn Sie Verluste geltend machen wollen, ist weiterhin die Steuerbescheinigung immer zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.