Feldhilfe:
   		  
			Haben Sie eine ausländische Kranken- und Pflegeversicherung?		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Wählen Sie Ja, wenn Sie im Ausland Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben.
Hierzu zählen:
- Beiträge zu einer ausländischen Krankenversicherung, die vergleichbar ist mit einer inländischen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
- Beiträge zu einer ausländischen sozialen Pflegeversicherung oder Pflege-Pflichtversicherung, die mit einer inländischen Pflegeversicherung vergleichbar ist.
- Im Ausland erstattete Beiträge zur Krankenversicherung und/oder sozialen Pflegeversicherung bzw. Pflege-Pflichtversicherung.