Feldhilfe:
Dauernd getrennt lebend seit
Geben Sie hier den genauen Tag an, ab dem Sie dauernd getrennt von Ihrem Partner gelebt haben.
Im Jahr des Trennungsbeginns kann noch gewählt werden, ob eine Zusammenveranlagung oder eine Einzelveranlagung erfolgen soll. Eine gemeinsame Veranlagung ist nur möglich, wenn Sie in diesem Jahr mindestens an einem Tag nicht dauernd getrennt gelebt haben.
Haben Sie bereits seit dem Vorjahr dauernd getrennt gelebt, ist eine gemeinsame Veranlagung ausgeschlossen. In diesem Fall erfolgt die Besteuerung zwingend einzeln nach dem Grundtarif; der Splittingtarif ist dann nicht mehr möglich.
Beispiel: Beginnt die dauernde Trennung am 01.06.2025, können Sie für 2025 noch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, da Sie zu Beginn des Jahres nicht dauernd getrennt gelebt haben. Liegt das Trennungsdatum dagegen am 01.01.2025 oder früher, ist für 2025 nur noch eine Einzelveranlagung möglich.