Feldhilfe:
Gesamte Einnahmen aus der begünstigten Tätigkeit
Tragen Sie hier ein, wie viel Geld Sie für Ihre nebenberufliche Tätigkeit innerhalb Ihres Gewerbes insgesamt bekommen haben. Geben Sie den vollen Betrag an – auch wenn ein Teil davon steuerfrei bleibt.
Diese Angabe ist nur nötig, wenn Sie für diese Tätigkeit keinen Aufwand (Betriebsausgaben) abziehen und eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26, 26a oder 26b EStG nutzen möchten.
Beispiel: Sie haben ein kleines Gewerbe und erhalten zusätzlich 1.500 Euro für eine Tätigkeit als Übungsleiter in einem Sportverein. Dann tragen Sie hier 1.500 Euro ein.
Tipp: Wenn Sie Kosten absetzen möchten (z. B. Fahrtkosten, Material), müssen Sie eine eigene Anlage EÜR abgeben:
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