Feldhilfe:
Haben Sie Kirchensteuern oder Kirchgeld gezahlt oder eine Kirchensteuererstattung erhalten?
Beantworten Sie diese Frage mit "ja", wenn Sie im Jahr 2025 Kirchensteuer gezahlt haben oder Ihnen Kirchensteuer erstattet wurde, soweit diese nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten ist.
Welche Kirchensteuerzahlungen gehören hierhin?
Erfassen Sie insbesondere:
- Nachzahlungen für frühere Jahre (z. B. laut Steuerbescheid)
- Vorauszahlungen (z. B. vierteljährlich, auch für andere Jahre)
- Besonderes Kirchgeld bei glaubensverschiedenen Ehen
- Allgemeines Kirchgeld (einkommensabhängig, z. B. bei Selbstständigen)
- Kirchensteuer auf Grundbesitz oder Vermögen
- Freiwillige Zahlungen an Religionsgemeinschaften (wenn als Kirchensteuer anerkannt)
Wichtige Hinweise
- Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung werden automatisch übernommen und dürfen hier nicht erneut erfasst werden.
- Kirchensteuer auf Kapitalerträge (Abgeltungsteuer) gehört nicht in diesen Bereich.
Beispiel
Kirchensteuernachzahlung für 2024 in Höhe von 450 Euro im Jahr 2025.
→ Antwort: ja
→ Erfassung im nächsten Schritt ("gezahlte Kirchensteuer").