Feldhilfe:
Gesamte Einnahmen aus der begünstigten Tätigkeit
Tragen Sie hier die gesamten Einnahmen (Aufwandsentschädigungen) ein, die Sie im Rahmen Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit erhalten haben. Geben Sie den vollen Betrag an – auch wenn ein Teil davon steuerfrei bleibt.
Diese Einnahmen gelten als Betriebseinnahmen, auch wenn sie aus öffentlichen Kassen stammen oder im gemeinnützigen Bereich gezahlt wurden.
Beispiele:
3.580 Euro für eine Tätigkeit als Trainer in einem Sportverein
820 Euro als ehrenamtlicher Kassierer in einem gemeinnützigen Verein
400 Euro für die rechtliche Betreuung mehrerer Personen
Die Einnahmen können im Rahmen der jeweiligen Pauschalen ganz oder teilweise steuerfrei bleiben. Den steuerfreien Anteil geben Sie im nächsten Eingabefeld an.
Tipp: Wenn Sie Kosten absetzen möchten (z. B. Fahrtkosten, Material), müssen Sie eine eigene Anlage EÜR abgeben:
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