Wählen Sie hier, ob Sie die Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG linear oder nach § 7 Abs. 5 EStG degressiv vornehmen.
Linear oder degressiv?
Lineare Abschreibung (§ 7 Abs. 4 EStG): Bei der linearen Abschreibung wird der Wert des Gebäudes über die gesamte Nutzungsdauer gleichmäßig abgeschrieben.
Degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 5 EStG): Hier erfolgt die Abschreibung mit fallenden Beträgen, die vom jeweiligen Restwert berechnet werden. Dies ermöglicht eine höhere Abschreibung in den ersten Jahren.
Degressive AfA für Wohngebäude (§ 7 Abs. 5a EStG)
Seit dem 1. Oktober 2023 gilt eine neue Regelung für vermietete Wohngebäude:
Sie können eine degressive Abschreibung von 5 % des jeweiligen Restwerts vornehmen.
Voraussetzung:
Das Gebäude wird zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 hergestellt oder der Kaufvertrag in diesem Zeitraum abgeschlossen.
Das Gebäude muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware