Feldhilfe:
Datum des Eigentumübergangs
Geben Sie hier das Datum des Eigentumübergangs an.
Als Datum des Eigentumübergangs zählt der Zeitpunkt, zu dem rechtlich Besitz, Nutzen und Lasten übergegangen sind. Geben Sie folglich das Datum an, zu dem das Objekt übergeben wurde. Dieses ist nicht unbedingt mit dem Zeitpunkt der Bezahlung identisch.