Geben Sie hier das Datum des Eigentumsübergangs an.
Als Datum des Eigentumsübergangs zählt der Zeitpunkt, zu dem rechtlich Besitz, Nutzen und Lasten auf Sie übergegangen sind. Geben Sie folglich das Datum an, zu dem das Objekt an Sie übergeben wurde und Sie dieses auch nutzen konnten. Dieses ist nicht unbedingt mit dem Zeitpunkt der Bezahlung identisch.
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