Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie Einkünfte aus der Veräußerung virtueller Währungen und / oder sonstiger Token erzielt?

Wählen Sie "ja", wenn Sie virtuelle Währungen oder andere Token verkauft oder getauscht (z. B. in Euro oder eine andere Kryptowährung haben und zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr vergangen ist.

Zu den wichtigsten virtuellen Währungen zählen unter anderem:

  • Bitcoin (BTC)
  • Ethereum (ETH)
  • Binance Coin (BNB)
  • Cardano (ADA)
  • Solana (SOL)
  • Ripple (XRP)
  • Polkadot (DOT)
  • Dogecoin (DOGE)
  • Litecoin (LTC)
  • Chainlink (LINK)
  • Stellar (XLM)
  • Bitcoin Cash (BCH)
  • Tezos (XTZ)
  • EOS (EOS)
  • Monero (XMR)
Was gilt als Veräußerung?

Als Veräußerung gilt nicht nur der Umtausch in Euro, sondern auch:

  • der Tausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung,
  • der Einsatz von Kryptowährungen zum Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen.
Wann sind Gewinne steuerpflichtig?

Steuerpflicht besteht, wenn Verkauf innerhalb von 1 Jahr erfolgt und der Gewinn über 1.000 Euro liegt. Nach mehr als 1 Jahr ist der Verkauf steuerfrei – auch bei vorherigem Lending oder Staking.

Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben veröffentlicht, das die ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token umfassend regelt (BMF-Schreiben vom 06.03.2025).