Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie Gesellschaftsanteile 2025 verkauft?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Anteile an einer Personengesellschaft oder einem Unternehmen verkauft haben, dessen Einkünfte gesondert und einheitlich festgestellt werden.

Was bedeutet das?

Gemeint sind Beteiligungen an Unternehmen, bei denen die Einkünfte nicht direkt von Ihnen, sondern zunächst gesondert festgestellt und anschließend auf die Beteiligten verteilt werden. Der Verkauf solcher Anteile kann zu steuerpflichtigen Gewinnen oder Verlusten führen.

Beispiele:

  • Verkauf von Anteilen an einer GmbH & Co. KG: Gewinne oder Verluste sind in der Steuererklärung anzugeben.
  • Verkauf von Anteilen an einer GbR: Auch hier müssen Gewinne oder Verluste erklärt werden.

Hinweis: Der Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren zählt ebenfalls zu Veräußerungsgeschäften, wird jedoch nicht hier erfasst. Gewinne oder Verluste aus Aktienverkäufen sind immer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anzugeben (z. B. in der Anlage KAP).