Geben Sie hier den Beitragsanteil an, den der Versorgungsträger lt. Bescheinigung an die Krankenversicherung geleistet hat.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die vom Rentenbetrag abgezogen wurden (dem Rentenbescheid zu entnehmen), können als Versicherungsbeiträge im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden.
Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungen, die Sie vom Rentenversicherungsträger erhalten haben, müssen ebenfalls angegeben werden. Zuschüsse vom Rentenversicherungsträger erhalten Sie in der Regel, wenn Sie beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert waren oder sich privat versichert haben.
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