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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Gezahlte Betreuungskosten

Die einzelnen Kinderbetreuungskosten erfassen Sie auf der nächsten Seite "Gezahlte Betreuungskosten".

Hierzu zählen z. B. Kosten für:

  • Kindergarten-, Kita- oder Krippengebühren
  • Hort oder Ganztagsbetreuung
  • Tagesmutter, Babysitter oder Au-pair
  • Ferien- oder Nachmittagsbetreuung

Nicht abziehbar sind z. B. Essensgeld, Nachhilfeunterricht sowie Musik-, Sport- oder Freizeitkurse.

Berücksichtigt werden nur tatsächlich gezahlte und nicht erstattete Betreuungskosten.