Feldhilfe:
Ist der Vater des Kindes amtlich feststellbar?
Wählen Sie "ja", wenn der Vater des Kindes amtlich feststellbar ist (z. B. durch Anerkennung der Vaterschaft oder Eintrag in der Geburtsurkunde).
Wählen Sie "nein", wenn der Vater amtlich nicht feststellbar ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn
- die Mutter keine Angaben zum Vater macht oder
- der biologische Vater unbekannt ist oder z. B. bei einer Behandlung mit anonymer Samenspende nicht festgestellt werden kann.
Beispiel: Die Mutter gibt gegenüber dem Standesamt keinen Vater an → Auswahl: "nein"