Tragen Sie hier die Höhe der erhaltenen Versorgungsbezüge für mehrere Jahre ein, die Sie als Abgeordneter erhalten haben.
Für die Versorgungsbezüge wird neben dem Versorgungsfreibetrag auch ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gewährt. Zusätzlich wird ein Werbungskostenpauschbetrag über 102 Euro angesetzt, sofern Sie keine höheren Werbungskosten geltend machen können.
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