Feldhilfe:
$kap_bet_ek_sum
Wählen Sie "ja", wenn Sie Erträge aus speziellen oder unternehmerischen Beteiligungen hatten, auf die keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Viele dieser Anlagen funktionieren anders als typische Bank- oder Wertpapiergeschäfte und müssen daher gesondert in der Steuererklärung eingetragen werden.
Typische Fälle sind:
- Atypisch stille Beteiligungen an Unternehmen
- Partiarische Darlehen (Zinsen abhängig vom Gewinn)
- Genussscheine, ohne Steuerabzug
- Geschlossene Fonds (z. B. Immobilien-, Schiff-, Energie-Fonds)
- Erträge aus Grundstücks- oder Erbengemeinschaften, die per Feststellungsbescheid mitgeteilt wurden
- Gewinne aus Kapital- oder Sparclubs, wenn diese nicht pauschal versteuert wurden
In vielen dieser Fälle erhalten Sie einen Feststellungsbescheid. Die dort ausgewiesenen Werte tragen Sie anschließend in der Anlage KAP-BET ein.