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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: $kap_bet_ek_sum

Wählen Sie "ja", wenn Sie Erträge aus speziellen oder unternehmerischen Beteiligungen hatten, auf die keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Viele dieser Anlagen funktionieren anders als typische Bank- oder Wertpapiergeschäfte und müssen daher gesondert in der Steuererklärung eingetragen werden.

Typische Fälle sind:

  • Atypisch stille Beteiligungen an Unternehmen
  • Partiarische Darlehen (Zinsen abhängig vom Gewinn)
  • Genussscheine, ohne Steuerabzug
  • Geschlossene Fonds (z. B. Immobilien-, Schiff-, Energie-Fonds)
  • Erträge aus Grundstücks- oder Erbengemeinschaften, die per Feststellungsbescheid mitgeteilt wurden
  • Gewinne aus Kapital- oder Sparclubs, wenn diese nicht pauschal versteuert wurden

In vielen dieser Fälle erhalten Sie einen Feststellungsbescheid. Die dort ausgewiesenen Werte tragen Sie anschließend in der Anlage KAP-BET ein.