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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: $kap_inv_gesamtertraege

Wählen Sie "ja", wenn Sie 2025 Erträge aus Investmentfonds hatten, bei denen keine deutsche Bank automatisch Steuern einbehalten hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Fonds nicht bei einer deutschen Bank verwahrt wurden, sondern z. B. im Ausland liegen oder über ausländische Broker geführt werden.

Das ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Erträgen aus ausländischen Fonds
  • Gewinnen aus dem Verkauf von ausländischen Fondsanteilen
  • Thesaurierenden Fonds (Erträge werden einbehalten), wenn keine deutsche Bank Steuern abgeführt hat
  • Depots bei ausländischen Brokern (z. B. eToro, Revolut Trading, Degiro, Interactive Brokers), die keinen deutschen Steuerabzug vornehmen

In diesen Fällen müssen Sie die Erträge selbst in der Anlage KAP-INV angeben.