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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Rente wegen voller Erwerbsminderung 2024

Den Jahresbruttorentenbetrag – der in der Regel nicht mit dem tatsächlich ausgezahlten Betrag übereinstimmt – entnehmen Sie bitte Ihrer Rentenanpassungsmitteilung oder dem Rentenbescheid.

Wichtig: Vom Rentenbetrag dürfen keine einbehaltenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.

Zuschüsse der gesetzlichen Rentenversicherung zur Krankenversicherung dürfen dem Rentenbetrag nicht hinzugerechnet werden.