Feldhilfe:
   		  
			Entgeltersatzleistungen 2024		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Haben Sie im Jahr 2024 Entgeltersatzleistungen (ohne Elterngeld) bezogen, geben Sie hier die Beträge aus der Bescheinigung der auszahlenden Stelle ein.
Ist das rentenversicherungspflichtige Entgelt höher als die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung, ist die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung einzutragen.