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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: 26. Arbeitnehmeranteil zur sozialen Pflegeversicherung

Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 26 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung"

SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter „Vorsorgeaufwendungen → Kranken- und Pflegeversicherung → Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung“. Sie müssen keine weiteren Angaben machen.